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Ist das Aufpolieren von Autoscheinwerfern verboten?

Autoscheinwerfer unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, die das “Polieren” der Kunststoffabdeckungen verbieten, wenn dadurch die strukturelle Integrität beeinträchtigt wird. Da Scheinwerfer über eine Bauartgenehmigung verfügen, dürfen sie grundsätzlich nicht verändert werden. Unsachgemäßes Polieren könnte eine unzulässige Modifikation darstellen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Scheinwerfer bestimmte Lichtwerte einhalten. Durch das Polieren kann es passieren, dass die Scheinwerfer nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bei der Hauptuntersuchung werden Scheinwerfer, die beschädigt oder trüb sind, nicht akzeptiert. Eine unsachgemäße Aufbereitung durch Polieren kann zu weiteren Schäden führen.

Obwohl es im Handel und online zahlreiche Produkte zur Selbstaufbereitung von Scheinwerfern gibt, sind die Ergebnisse oft unbefriedigend, insbesondere angesichts des Aufwands und der Kosten.

Zusammengefasst bewegt sich das Polieren von Autoscheinwerfern in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone und ist verboten, wenn es gegen die Bauartgenehmigung verstößt. Autobesitzer sollten daher auf professionelle Reinigungsmethoden zurückgreifen.

Wir übernehmen gerne für die professionelle Aufarbeitung Ihrer Autoscheinwerfer.

Quellen:

Mister Jack beim Messer schaerfen